Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilnahmebedingungen Kindersachen-Flohmarkt (AGBs)

  1. Die folgenden Bedingungen gelten uneingeschränkt für alle Teilnehmer des Kinderflohmarkts und gelten mit Buchen des Standplatzes und/od. Betreten des Betriebsgeländes als akzeptiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten des Geländes auf eigene Gefahr geschieht.
  2. Der Flohmarkt beginnt um 8:30 Uhr und läuft offiziell bis 15 Uhr.
  3. Der Aufbau erfolgt zwischen 7:30 und 8:30 Uhr. Wir bitten früheres Aufbauen zu vermeiden. Die Plätze sind fest zugeteilt. Bleibt der Aussteller dem Veranstaltungsort während des zuvor genannten Zeitraums fern, erlischt der Anspruch auf den Standplatz und die Teilnahme.
  4. Bei fehlerhaften Angaben zu E-Mail und Tel-Nr. oder nicht übereinstimmenden NAMENS-Angaben, wird die Standreservierung automatisch storniert.
  5. Für ein sauberes Verlassen des Platzes, des Parkplatzes, sowie für die Einhaltung des Parkverbots in der Zeit von 9 bis 15 Uhr auf den dem Hof vorgelagerten Parkplätzen wird eine Kaution in Höhe von EUR 10,00 erhoben
  6. Der Krewelshofer Kindersachen-Flohmarkt ist am Veranstaltungstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchgehend für Aussteller geöffnet. Die erste und letzte Stunde dieses Zeitfensters bleiben ausschließlich der Verkaufsvorbereitung bzw. dem Standabbau vorbehalten
  7. Dem Aussteller stehen ausschließlich die seitens des Betreibers zugewiesenen, durch Bodenmarkierungen erkennbaren, Parzellen als Verkaufsfläche zur Verfügung.
  8. Der Verkauf findet zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr statt
  9. Es dürfen nur gesetzlich für den Handel freigegebene Waren zum Verkauf gelangen, insbesondere ausgenommen sind als „sittenwidrig“ einzustufende Waren.
  10. Es sind nur private Händler zugelassen.
  11. Die Trödler haben sich über die gewerblichen Vorschriften zu informieren und haften für deren Einhaltung. Das (gewerbliche) Angebot von Speisen und Getränken bedarf der ausdrücklichen, in schriftlicher Form festgehaltenen, Einverständniserklärung des Krewelshofes.
  12. Reservierungen und Zahlungen können nach jedem Flohmarkt / ab dem nachfolgenden MONTAG zwischen 9:00 Uhr vorgenommen
  13. Der Haftungsanspruch der Aussteller gegenüber dem Betreiber beschränkt sich auf dessen abgeschlossene Haftpflichtversicherung, im Falle von Verlust und Diebstahl besteht kein Haftungsanspruch.
  14. Der überlassene Standplatz ist zum Abschluss des Flohmarktes besenrein zu hinterlassen. Jegliche Gegenstände sind vom Gelände zu entfernen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Abfallbehälter des Krewelshof oder der Anlieger untersagt ist. Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr in Höhe von EUR 100,00 geahndet.
  15. Die Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten. Das Rauchen und öffentliches Feuer sind ordnungsbehördlich verboten. Die Brandwände und Feuerwehr-Zufahrten sind frei zu halten, ebenso darf an diesen keinerlei Befestigung vorgenommen werden.
  16. Der Parkbereich vor der Halle des Flohmarkt bleibt den Besuchern vorbehalten. Den Ausstellern stehen Parkmöglichkeiten am Ende des Parkplatzes zur Verfügung. Die Benutzung des Parkbereichs vor dem Hof durch die Aussteller ist lediglich zum Einund Ausladen zulässig. Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr in Höhe von EUR 25,00 geahndet. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO, aus Rücksicht auf die Fußgänger darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  17. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
    1. Bei Leistungen oder Lieferungen/Ausführungen Dritter lehnen wir jede Haftung für die Durchführbarkeit und bauseits zu stellende sicherheits-/technische Ausstattung ab.

      ACHTUNG Mobile Pavillons:
      Wer Pavillons mitbringt, muss diese unbedingt sichern und haftet für eventuelle entstehende Schäden!!

Krewelshof Kinder-Flohmarkt
Danielle Bieger
Theudebertstr. 56
53909 Zülpich-Enzen
Tel 02256- 7156
flohmarkt@krewelshof.de
http://www.krewelshof.de/flohmarkt.php
Zülpich/Lohmar, den 01.01.2017